Vor kurzem stand ein GEZ-Einzugsbeauftragter bei meinem Nachbarn vor der Tür und forderte ihn auf GEZ-Gebühren zu zahlen falls er ein Internetfähiges Gerät besitzen sollte. Der Nachbar: 'Ich besitze zwar ein Internetfähiges Gerät, aber kein Internet also werde ich auch nicht zahlen' Der GEZler: 'Ja, aber ein Internetfähiges Gerät zu besitzen, ist Grund genug Gez-Gebühren zu zahlen ' Nachbar:'Na dann werde ich gleich morgen Kindergeld beantragen...Ein Kind habe ich zwar nicht, aber das entsprechende Gerät ist vorhanden'
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- 05.02.2007
Christian Kellner